Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2015
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen
Erfüllt ein verwitweter Alleinerziehender mit Steuerklasse III die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wird der Entlastungsbetrag auf Antrag vom Finanzamt als Freibetrag ermittelt und als ELStAM gebildet.
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Was fällt unter die 600-Euro-Antragsgrenze?
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Außergewöhnliche Belastungen
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Freibetragskürzungen
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Die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter beantwortet Ihnen allgemeine Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht.