Links
Zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG)
Übersicht zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) |
||||
Die zumutbare Belastung beträgt bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte |
bis |
über |
über |
|
bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder haben und nach dem ... besteuert werden |
... Grundtarif ... |
5 |
6 |
7 |
... Splittingtarif... |
4 |
5 |
6 |
|
bei Steuerpflichtigen mit... |
...einem oder zwei Kindern * |
2 |
3 |
4 |
...mit drei oder mehr Kindern * |
1 |
1 |
2 |
|
vom Hundert des Gesamtbetrags der Einkünfte |
* Als Kinder des Steuerpflichtigen zählen die, für die er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld hat.