Häufige Fragen/FAQ
Altersteilzeit
In der Steuerklasse III sind sämtliche Freibeträge berücksichtigt worden. Sofern Ihr Ehegatte ebenfalls Arbeitslohn bezieht, sollten Sie prüfen, ob eine Änderung der Steuerklasse in IV/IV oder V bei Ihnen und III bei Ihrem Ehegatten günstiger ist. Die Höhe der Lohnsteuer können Sie mit den Berechnungsprogrammen des Bundesfinanzministeriums ermitteln. Allerdings wird sich die Nachzahlung in erster Linie daraus ergeben, dass Sie Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz bezogen haben. Zwar sind diese nach § 3 Nr. 28 Einkommensteuergesetz steuerfrei, sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt (siehe "Progressionsvorbehalt").