Häufige Fragen/FAQ
Haushaltsfreibetrag
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Der Haushaltsfreibetrag beträgt für die Kalenderjahre 2002 und 2003 jeweils 2.340 €. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 (BGBl I 2003, S. 3076) ist der Haushaltsfreibetrag ab 2004 aufgehoben worden. An seine Stelle tritt ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG i.H.v. 1.308 €. Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 1.908 € angehoben. Zusätzlich erhöht sich ab diesem Zeitpunkt der Betrag für jedes weitere Kind um 240 €. |