Informationen für Grundstücks- und Hausverwaltungen
Grundstücks- und Hausverwaltungen sind nach § 4 Nr. 4 StBerG befugt, bezüglich der von ihnen verwalteten Objekte bei den Grundsteuererklärungen Hilfe in Steuersachen zu leisten. Insbesondere sind davon umfasst
- Erklärungserstellung (ggf. mit Schriftverkehr)
- Einspruchsverfahren