Häufige Fragen/FAQ
Ausbildung und Studium in der niedersächsischen Steuerverwaltung
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Frage: Kann ich mich als Abiturient/in für die Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt bewerben? |
Ja, du erfüllst die Bildungsvoraussetzung für diese Laufbahn und kannst dich daher auch für die zweijährige Ausbildung bewerben. Mit einem mittleren bis guten Notenschnitt solltest du dich jedoch eher für das Studium zur/zum Diplom-Finanzwirt bewerben. |
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Frage: Muss ich jeden Tag an der fachtheoretischen Ausbildung bzw. den Fachstudien teilnehmen? |
Ja, die Teilnahme an den fachtheoretischen Abschnitten ist erforderlich. Die Ausbildung und das Studium finden bereits in einem Beamtenverhältnis (auf Widerruf) statt. Da besteht Anwesenheitspflicht im Dienst. Außerdem wird jeden Tag neuer Lehrstoff vermittelt, so dass man immer am Ball bleiben muss. |
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Frage: Nehmen Sie auch Bewerber/Innen mit Migrationshintergrund? |
Klar, wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen aus anderen Herkunftsländern. Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen und Mehrsprachigkeit können im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern aufgrund der Vielfalt in Niedersachsen von Vorteil sein. Voraussetzung für die Einstellung ist jedoch die Vorlage der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates zum Beginn der Ausbildung/ des Studiums. |
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Frage: Gibt es für Bewerberinnen und Bewerber eine Höchstaltersgrenze? |
Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung beträgt
grundsätzlich 39 Jahre zum Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Bei
schwerbehinderten Menschen ist die Altersgrenze auf 44 Jahre
hinausgeschoben. Bei tatsächlicher Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bzw. eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen können Ausnahmetatbestände zu einer Verlängerung der Höchstaltersgrenze führen. |
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Frage: Können behinderte oder beeinträchtigte Menschen die Ausbildung absolvieren? |
Bewerbungen behinderter oder beeinträchtigter Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt. Unsere Bildungsstätten sind darauf eingestellt, dass Auszubildende und Studierende mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen an den fachtheoretischen Abschnitten teilnehmen. Für Klausuren und Prüfungsarbeiten können auf Antrag angemessene Erleichterungen gewährt werden. |
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Ist deine Bewerbung bis zum 30.09. des Vorjahres bei uns
eingegangen, wird Sie auf jeden Fall im Auswahlverfahren
berücksichtigt. In einzelnen Finanzämter kann man sich auch bis zum
31.10. oder 30.11. bewerben. Eine Übersicht der angebotenen Ausbildungs- und Studienplätzen zum Einstellungstermin 1. August 2020 findest du hier. |
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Ja, unsere 57 örtlichen Finanzämter bieten grundsätzlich die
Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren. Gerne bieten wir euch die
Chance, einmal das Tagesgeschäft von Steuerbeamtinnen und -beamten
kennenzulernen. |
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Frage: Wie erfolgt das Auswahlverfahren für die Ausbildungs- und Studienplätze? |
Das Auswahlverfahren in der Steuerverwaltung Niedersachsen
ist landesweit einheitlich geregelt. |
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Frage: Kann ich auch ohne Abitur das duale Studium absolvieren? |
Ja, in Niedersachsen ist es unter bestimmten Voraussetzungen
möglich, auch ohne Abitur zu studieren. Die erforderliche
Hochschulzugangsberechtigung kann z.B. auch aufgrund beruflicher
Vorbildung in Verbindung mit einem Realschulabschluss vorliegen.
Informationen hierzu findest du
unter:
https://www.studieren-in-niedersachsen.de/studienwahl/orientierung/studieren-ohne-abitur.html
Hast du noch konkrete Fragen
melde dich bei uns. |
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Die gesundheitliche Eignung muss für die Einstellung zwingend vorliegen. Daher wirst du nach erfolgreicher Auswahl im Bewerbungsverfahren vor der endgültigen Einstellung von einem Amtsarzt beim Gesundheitsamt untersucht. Der soll feststellen, ob du als zukünftige Beamtin/zukünftiger Beamter auf Lebenszeit bis zu deinem Ruhestand voraussichtlich fit bleibst. |
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Frage: Gibt es einen Nummerus Clausus für den Studiengang zur/zum Diplom-Finanzwirt/in? |
Nein, es gibt keinen Nummerus Clausus. Für eine erfolgreiche Bewerbung sollten deine Zeugnisnoten in den Fächern „Deutsch“ und „Mathematik“ allerdings mindestens im mittleren Notenbereich liegen. |
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Frage: Kann ich nach der Ausbildung/ dem Studium auch in anderen Bundesländern arbeiten? |
Wenn du bei uns anfängst, dann wirst du Beamtin/Beamter beim
Land Niedersachsen. Die Lehrinhalte und die Prüfungsabschlüsse sind
aber bundeseinheitlich geregelt. Daher werden die Ausbildungs- und
Studienabschlüsse von allen Steuerverwaltungen der einzelnen
Bundesländer anerkannt. Man kann einen Versetzungsantrag stellen. Sobald über diesen positiv entschieden wird, steht einer Beschäftigung in ganz Deutschland nichts entgegen. Allerdings kann das manchmal etwas länger dauern. |
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Frage: Ist die Anrechnung von Teilen des Studiums möglich, wenn Vorkenntnisse im Steuerrecht vorhanden sind? |
Wenn du bereits Vorkenntnisse im Steuerrecht hast, ist das
fürs Studium natürlich hilfreich. Du wirst wahrscheinlich bestimmte
Sachverhalte schneller verstehen. Eine Anrechnung von Teilen des
Studiums ist jedoch nicht vorgesehen. |
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Eine Bewerbung über unser
Online-Bewerbungsportal
bietet die schnellste Möglichkeit sich bei uns zu
bewerben. |
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Das Auswahlverfahren erfolgt
in unseren örtlichen Finanzämter. Bei der
Onlinebewerbung kann ein
Wunschfinanzamt und zwei Alternativen ausgewählt werden. Eine Bewerbung in Papierform oder als E-Mail ist bitte direkt an ein Finanzamt nach Wahl zurichten. Wenn du örtlich flexibel bist und alternativ auch andere Finanzämter in Frage kämen, kannst du uns das gerne im Bewerbungsanschreiben mitteilen. Mehrere Bewerbungen an verschiedene Finanzämter erhöhen nicht die Erfolgschancen. Das Auswahlverfahren ist landesweit einheitlich geregelt und kann nur einmal bei einem Finanzamt absolviert werden. |
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Frage: Ich befinde mich im Ausland. Kann ich mich trotzdem bewerben und am Auswahlverfahren teilnehmen? |
Ja, du kannst dich natürlich von überall auf Welt aus bei uns bewerben. Nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine erste Auswahl. Hat uns deine Bewerbung überzeugt wirst du per E-Mail zur Teilnahme an einem Onlinetest aufgefordert. Auch diesen Teil kannst du während deines Auslandsaufenthalt erledigen. Hast du diesen auch erfolgreich abgeschlossen, laden wir dich zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein. Hierfür müsste man dann einen Termin absprechen, wenn du wieder in Deutschland bist. |
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Bei der Anzahl an Ausbildungs- und Studienplätze orientieren wir uns ausschließlich an dem erforderlichen Personalbedarf. Wir investieren viel Geld und Aufwand für ein/e anerkannt hochwertige/s Ausbildung/Studium mit dem Ziel, unsere Auszubildenden und Studierenden im Anschluss in das Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit zu übernehmen. Daher bekommen grundsätzlich alle unsere Nachwuchskräfte nach der Ausbildung/dem Studium ein Einstellungsangebot. |
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Noch Fragen?
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns bitte an oder senden eine E-Mail!
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Abteilung Zentrale Aufgaben
Waterloostraße 5
Postfach 2 40
30002 Hannover
Carsten Kandt,
Tel.: (0511) 101 - 2445
Isabell Gurr,
Tel.: (0511) 101 - 2511
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