Landesamt für Steuern Niedersachsen

Niedersächsischer Landtag beschließt Änderung des Grundsteuergesetzes – Gemeinden können Härtefälle abmildern

Der Niedersächsische Landtag hat am Dienstag, dem 23. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes beschlossen, die es den Gemeinden ermöglicht, in einigen besonderen Fällen die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen. Damit wird eine bürokratiearme Lösung für spezielle Einzelfälle ermöglicht, ohne das bewusst einfach gehaltene Grundsteuermodell grundsätzlich in Frage zu stellen.


Erfahren Sie mehr in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 23. Juni 2026...

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