Landesamt für Steuern Niedersachsen

Amtsleitungswechsel beim Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg

HANNOVER, 21. August 2026. Das Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg hat einen neuen Leiter. Der Vizepräsident des Landesamts für Steuern Niedersachsen (LStN) und Leiter der Abteilung Steuer in Oldenburg, Harald Schole, führte anlässlich der am 21. August 2026 im Finanzamt für Großbetriebsprüfung in Oldenburg stattfindenden Feierstunde den neuen Leiter des Finanzamts, Leitenden Regierungsdirektor Dr. Christian Kläne in sein neues Amt ein. Gleichzeitig verabschiedete er den bisherigen Leiter des Finanzamts, Abteilungsdirektor Jens Lipinski, der seit August letzten Jahres den Bereich Internationales Steuerrecht, Außenprüfung, Steuerfahndung, Abgabenordnung, Erhebung und Umsatzsteuer im LStN leitet.

Herr Dr. Kläne ist im Februar 2003 beim Finanzamt Vechta in den Dienst der niedersächsischen Steuerverwaltung getreten. Anschließend war er in verschiedenen Führungsfunktionen bei den Finanzämtern Cloppenburg, Oldenburg, Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg, Finanzamt Aurich tätig und seit Mai 2015 als Ständiger Vertreter des Vorstehers beim Finanzamt Oldenburg. Anfang Januar 2022 übernahm er die Leitung beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck. Von Juni 2023 bis Ende August 2025 leitete Herr Dr. Kläne das Finanzamt Emden-Norden. Im Anschluss war bis zu seinem Wechsel zum Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg Ende Januar 2026 der Leiter des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen in Oldenburg.

Vizepräsident Schole hob in seiner Rede hervor, dass es beim Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg um Unternehmen gehe, deren wirtschaftliche Bedeutung weit über den einzelnen Betrieb hinausgereichen könne. Dies gelte in besonderer Weise für einen Bereich, den man nicht als Erstes mit Großbetriebsprüfung verbinde, der aber gerade in dieser Region von herausragender Bedeutung sei, nämlich die Land- und Forstwirtschaft und die mit ihr verbundene Ernährungswirtschaft.

„Niedersachsen ist Agrarland Nummer eins“, so Schole. Rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Umsätze in Niedersachsen stammten aus Tierhaltungsbetrieben. Landwirtschaft sei hier also nicht irgendein Wirtschaftszweig, sondern präge ganze Regionen. Nach Angaben der IHK Oldenburg entfielen 47 Prozent des Gesamtumsatzes in der Region auf Landwirtschaft und Ernährungsgewerbe. Allein diese Zahl zeige, über welche wirtschaftliche Dimension man spreche.

Für uns als Steuerverwaltung bedeute dies, dass man besondere Expertise benötige. Die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sei Spezialmaterie und folge in vielen Bereichen eigenen Regeln, so Vizepräsident Schole. Es gebe Besonderheiten bei der Umsatzsteuer, besondere Formen der Gewinnermittlung, abweichende Wirtschaftsjahre und spezielle Regelungen etwa bei der Tierhaltung.

Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb prüfe, müsse wissen, wie Landwirtschaft funktioniere.

Aus diesem Grund sei die landwirtschaftliche Betriebsprüfung im Bereich der Großbetriebsprüfung in Niedersachsen bei zwei Finanzämtern bewusst gebündelt, u. a. hier in Oldenburg.

Diese Spezialisierung sei kein Selbstzweck. Sie sei Voraussetzung dafür, dass bei zunehmend komplexen Strukturen fachlich auf Augenhöhe geprüft werden könne. Denn den Betrieben stünden häufig hoch spezialisierte steuerliche Beraterinnen und Berater zur Seite. Deshalb brauche es auch auf Seiten der Steuerverwaltung entsprechendes Spezialwissen. Denn steuerlich betrachtet führe der Weg vom Acker und vom Stall zuweilen bis zum international tätigen Lebensmittelkonzern. „Zu den Unternehmen aus dem Bereich Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, die hier geprüft werden, gehören Konzerne von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Einige zählen zu den größten Unternehmen Norddeutschlands. Sie unterhalten Geschäftsbeziehungen in die ganze Welt. Das umsatzstärkste Unternehmen dieser Branche im Zuständigkeitsbereich erreicht einen Umsatz von rund zwei Milliarden Euro“, so Vizepräsident Schole.

Spätestens an dieser Stelle werde deutlich: Landwirtschaftliche Großbetriebsprüfung ist moderne Konzern- und Unternehmensprüfung.

Sie verbinde sehr spezifische Kenntnisse der Landwirtschaft mit klassischer Betriebsprüfung, Konzernstrukturen und teilweise auch internationalen steuerlichen Fragestellungen.

Und ihre Bedeutung wachse, so Schole.

Das Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg beschäftigt zurzeit 135 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Prüfung von Großbetrieben im nordwestlichen Niedersachsen und darüber hinaus im Bereich des Versicherungsgewerbes und bei Steuerpflichtigen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, auch das südwestliche Niedersachsen bis hinunter nach Osnabrück.

Die Summe der festgestellten Mehrsteuern betrug aus 1.756 abgeschlossenen Prüfungen im Jahr 2025 fast 61 Mio. Euro. Bis zum 30. Juni 2026 sind aus 961 abgeschlossenen Prüfungen bereits rund 30 Mio. zusammengekommen. Die Anzahl der durch das Finanzamt für Großbetriebsprüfung zu prüfende Betriebe beläuft sich auf rd. 11.300.

Weitere Informationen zum Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg und zur Steuerverwaltung Niedersachsen sind auf der Webseite des LStN unter https://lstn.niedersachsen.de/ zu finden. Hier findet man auch die filmische Kurz-Serie „Finanzamt. Einfach erklärt.“, mit der Interessierte einen nicht alltäglichen Blick hinter die Kulissen eines Finanzamts werfen können
(https://lstn.niedersachsen.de/mediathek/finanzamt-einfach-erklaert-207889.html).

Portraitaufnahme zeigt Dr. Christian Kläne. Im Hintergrund unscharf eine grüne Hecke. Bildrechte: FA f. GBp Oldenburg
Dr. Christian Kläne, der neue Leiter des Finanzamts für Großbetriebsprüfung Oldenburg
Bildrechte: LStN

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.08.2026

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